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Antragstellung

Ihr Weg zu uns

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Reha-Zentrum am Meer interessieren. Bevor Sie Ihre Rehabilitation bei uns beginnen können, sind einige Aufgaben zu erledigen. Was genau, haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.

Der Rehabilitationsantrag für alle Kostenträger erfolgt über Ihren Hausarzt oder Ihren Facharzt, bei dem Sie sich in Behandlung befinden. Von dort wird der Rehabilitationsantrag an den jeweiligen Kostenträger weitergeleitet (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Privatkrankenkasse). Der jeweilige Kostenträger gibt dann den Bewilligungsbescheid an Sie und an uns.

Gut zu wissen: Bei der Anschlussheilbehandlung erfolgt die Rehabilitationsanmeldung durch das Akutkrankenhaus beim jeweiligen Kostenträger und bei uns, unter Angabe des Verlegungsdatums. Die Kostenübernahme muss am Anreisetag vorliegen.

Für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme sind spezielle Antragsformulare notwendig. Diese erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger.

Für eine Rehabilitationsmaßnahme sind in der Regel entweder die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Andernfalls ist zu klären, ob die Durchführung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme durch Ihre private Krankenversicherung abgedeckt ist.

Die Ablehnung ergeht als schriftlicher Bescheid. Gegen diesen muss in der Regel mit einer Frist ab Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. An wen der Widerspruch zu richten und wie lang die Widerspruchsfrist ist, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehnung entnehmen. Sie finden diese meist am Ende des Schreibens.

Gut zu wissen: Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert den rechtskräftigen Abschluss des Antragsverfahrens!


Einen Widerspruch müssen Sie begründen. Bei der Begründung sollten Sie die Hilfe des verordnenden Arztes in Anspruch nehmen. Denn, Reha-Maßnahmen werden oft „nach Aktenlage“ abgelehnt. Das bedeutet, dass der Kostenträger nur danach entscheidet, was im Antrag und im Arztgutachten steht. Oft ist es aber sinnvoll, dass ein Arzt vom ärztlichen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem Patienten direkt spricht und ihn untersucht. Während dieser Vorstellung beim ärztlichen Dienst haben Sie nochmals die Gelegenheit, die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Behandlung zu schildern. In diesem Fall ist eine Vorstellung beim ärztlichen Dienst häufig sinnvoll. In vielen Fällen bekommen Sie schon auf Grund Ihres Widerspruchs die Rehabilitationsmaßnahme genehmigt.

Sie haben Fragen zu Ihrer stationären Reha-Antragstellung?

Sprechen Sie uns gerne an!

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Unsere Patientenverwaltung erreichen Sie zu folgenden Zeiten:


Montag bis Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht:
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Fax
04403 61-9186

 

Ina Brinkmann

Leitung Patientenverwaltung

Anna zur Mühlen

Belegungsplanung

Kristin Zager

Belegungsplanung

Angelika Boelssen

Belegungsplanung

Nicole Köbsell

Belegungsplanung