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Wunsch- und Wahlrecht

Ihre Interessen sind uns wichtig!

Sie möchten mitbestimmen? Dann suchen Sie sich Ihre Rehaklinik einfach selbst aus!

Sie haben nach dem §8 SGB IX ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, eine Reha zu beantragen und sich eine geeignete Rehaklinik auszusuchen. Sie können Ihre Wunschklinik bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben – oder sollte dieser sogar schon bewilligt sein – ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Bei berechtigten Gründen Ihrerseits wird Ihren Wünschen entsprochen.

Den größten Erfolg zur Genesung werden Sie in einer Einrichtung erzielen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Erkrankung ausgerichtet ist. Zögern Sie daher nicht und machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch.

Ausübung Wunsch- und Wahlrecht

Legen Sie Ihrem Antrag zur Rehabilitationsmaßnahme einen zusätzlichen Antrag mit der Wahl Ihrer Wunschklinik bei.

Gut zu wissen: Eine schlüssige Argumentation, warum Ihre Wunschklinik für Sie am besten geeignet ist, ist unerlässlich. Dabei sollten die medizinischen Voraussetzungen der Wunschklinik in den Fokus der Begründung gerückt werden. 

Der unten stehende Flyer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. dient Ihnen als Unterstützung und Leitfaden.

Des Weiteren können Sie beim Arbeitskreis Gesundheit Hilfestellungen erwarten:

https://www.arbeitskreis-gesundheit.de