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Nachsorge

Für viele Rehabilitanden ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll, die Therapie im Anschluss einer Reha fortzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rehabilitation stationär oder ambulant durchgeführt wurde. Durch die Teilnahme an Reha-Nachsorgeprogrammen der Deutschen Rentenversicherung können erworbene Fähigkeiten im Alltag umgesetzt werden, sodass der Rehabilitationserfolg langfristig stabilisiert wird. Je nach Gesundheitszustand und individuellen Anforderungen stehen Rehabilitanden verschiedene ambulante Nachsorge-Maßnahmen zur Auswahl, die im Allgemeinen wohnortnah und berufsbegleitend in zertifizierten Einrichtungen stattfinden. Welches Nachsorge-Programm und welcher Anbieter für Sie geeignet ist, empfiehlt der behandelnde Arzt des Reha-Zentrums.

Nach einer medizinischen Reha sind viele Menschen noch nicht voll belastbar. Eine Fortsetzung der Therapie im häuslichen Umfeld kann helfen, die Wirkung der Reha-Maßnahmen dauerhaft zu erhalten und noch weiter zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Zudem sollen die in der Reha erlernten Änderungen von Lebensstil und Verhalten im Alltag erprobt und umgesetzt werden, beispielsweise durch eine regelmäßige Bewegung, gesündere Ernährung oder durch einen besseren Umgang mit Stressfaktoren.

  • Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Verordnung einer Reha-Nachsorge durch den zuständigen Reha-Arzt. Eine nachträgliche Verordnung ist nur in Ausnahmefällen innerhalb von vier Wochen möglich.
  • Das angestrebte Reha-Ziel ist nach Beendigung der Behandlungen noch nicht vollständig erreicht.
  • Die Nachsorge-Maßnahme verspricht eine Annäherung an das Reha-Ziel.
  • Es ist eine positive Erwerbsprognose zu erwarten (Entlassung aus der Reha mit einer Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von mindestens drei Stunden pro Tag). 

 

  • Leistungsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag, bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Antrag oder Bezug einer Altersrente (Vollrente)
  • Bezug einer Altersteilrente (wenigstens zwei Drittel der Vollrente)

Leistungsträger für die Reha-Nachsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Die Kosten werden vollständig von der Rentenversicherung übernommen, alle Maßnahmen sind zuzahlungsfrei. Gegebenenfalls wird auf Antrag ein Zuschuss für Fahrtkosten gewährt. Das gilt jedoch nur im Rahmen von IRENA und T-RENA.

Reha-Nachsorgeprogramme

IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge)

Das IRENA-Programm eignet sich für alle Indikationen und kombiniert die Reha-Kernelemente Training, Schulung und Beratung zu einem komplexen Gesamtpaket. In Bezug auf die Hauptdiagnose sind in diesem Rahmen mindestens zwei Problembereiche zu bearbeiten, z. B. Übergewicht und Bewegungsmangel. Das Ziel dieser Form der Reha-Nachsorge ist es, die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse im Alltag anzuwenden.

Zu den Leistungen gehören unter anderem Ausdauertraining, Motivationsförderung, Entspannungstechniken, Umgang mit beruflicher Belastung und Ernährungsberatung. Insgesamt umfasst IRENA 24 Behandlungseinheiten à 90 Minuten in Gruppen von bis zu zehn Teilnehmern. In der Regel findet die Nachsorge einmal wöchentlich in zertifizierten Reha-Einrichtungen statt. Die Maßnahme muss spätestens drei Monate nach Beendigung der Reha beginnen und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Eine Verlängerung von IRENA ist nicht möglich.

T-RENA (Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge)

Im Gegensatz zum multimodalen Nachsorge-Programm IRENA handelt es sich bei T-RENA um ein unimodales Konzept. Das gerätegestützte Gruppen-Training eignet sich für Menschen mit Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat mit dem Ziel, die Beweglichkeit zu verbessern, Kraft und Ausdauer zu steigern, die Koordinationsfähigkeit zu fördern und Schmerzen zu mindern.

Das Training wird in Gruppen mit maximal 12 Personen ein- bis zweimal pro Woche in dafür zugelassenen Reha-Einrichtungen, Gesundheitszentren, Krankenhäusern, Sportstudios oder Physiotherapie-Praxen durchgeführt. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Die DRV bewilligt 26 Einheiten, bei medizinischem Bedarf kann T-RENA um weitere 26 Termine verlängert werden. Das Nachsorge-Programm muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Reha beginnen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. 

Ausschlusskriterien: Die Nachsorge-Programme IRENA und T-RENA werden von der Rentenversicherung nicht bewilligt

  • bei einer Leistungsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag, bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • bei Antrag oder Bezug einer Altersrente (Vollrente)
  • bei Bezug einer Altersteilrente (wenigstens zwei Drittel der Vollrente)

Weitere Nachsorge-Leistungen der Rentenversicherungsträger sind Reha-Sport und Funktionstraining. So handelt es sich beim Reha-Sport um ein Sporttraining oder sportlich ausgerichtete Spiele in der Gruppe mit dem Ziel, Kraft und Ausdauer zu stärken. Das Training findet ein- bis zweimal pro Woche statt und dauert jeweils 45 Minuten. Ist der Rehabilitationssport beendet, bleiben viele Menschen ihrer Gruppe weiterhin als Selbstzahler treu und nehmen an der Nachsorge auch ohne Verordnung teil. Die entsprechenden Kosten für das Training können als „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Beim Funktionstraining stehen bewegungstherapeutische Übungen im Mittelpunkt (als Trocken- oder Wassergymnastik). 

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Reha-Zentrum am Meer

Ambulantes Reha-Zentrum
Unter den Eichen 18
26160 Bad Zwischenahn

Ärztliche Leitung

Dr. Werner Runde
Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Rehabilitationswesen, Chirotherapie, Physikalische Therapie und Balneologie, Medizinische Begutachtung

Medizinische Verwaltung

Anja Werner, Ute Hanke, Jana Schneider

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Das Sekretariat erreichen Sie zu folgenden Zeiten:


Montags bis Donnerstags
08:00 - 15:30 Uhr

Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zu unseren Nachsorge-Programmen wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter.

E-Mail
ambulante-reha@rehazentrum-am-meer.de

Anmeldung
04403 61-9237

Medizinische Verwaltung
04403 61-9491

Fax
04403 61-9682