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Besucherregelung

Geltende Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes

Angesichts der sich abschwächenden Corona-Pandemie und der seit Wochen stabilen Infektionslage hat die Bundesregierung weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.  Seit dem 1. März 2023 ist die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte und Patienten in Gesundheitseinrichtungen ausgelaufen.

Seit dem 1. März 2023 gelten in unserem Hause folgende Regelungen:

  • Die Maskenpflicht entfällt innerhalb der Klinik für Beschäftigte und Patienten, auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden.
  • Zukünftig erfolgen keine routinemäßigen Coronatestungen asymptomatischer Personen im Hause.
  • Bei Symptomen eines Atemwegsinfektes führen wir selbstverständlich auch weiterhin zeitnah die erforderliche Diagnostik (Abstrich und Test) durch.

Unsere Besuchsregelung bietet Ihnen täglich zwischen 13:30 - 17:00 Uhr die Möglichkeit, zwei Besuchspersonen zu empfangen. Für den Besucher ist seit dem 1. März 2023 keine Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests aus einem Testzentrum mehr erforderlich.

Besucher melden sich bitte bei der Eingangskontrolle in Haus 1.  Während der gesamten Aufenthaltszeit ist eine FFP2-Maske vom Besucher so zu tragen, dass Mund und Nase korrekt bedeckt sind. Das Einhalten von Abstandsregelung (1,5 m), Husten-Nies-Etikette (in die Ellenbeuge) und Händehygiene wird vorausgesetzt.